Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Wie psychische Gesundheit entsteht und erhalten werden kann ist Gegenstand von Salutogenese und Resilienztraining. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement stellt diese Erkenntnisse in den Dienst von Beschäftigten und Unternehmen.
Beim gesundheitserhaltenden Umgang mit atypischen Beschäftigungsformen, zeitlicher Flexibilisierung, mit der Unabhängigkeit vom Arbeitsort, mit systematischen Unterbrechungen und Multitasking helfen wir Ihnen, gesundheitsförderliche Potentiale zu stärken. Wie sich solche gesundheitsförderlichen Potentiale entwickeln lassen, ist vom Kontext abhängig. Eine humane und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen erfordert teilweise auch Maßnahmen der Organisationsentwicklung.
Durch eine zunehmende räumlich-zeitliche Flexibilisierung der Arbeitswelt, den derzeitigen rasanten technologischen Fortschritt und die Globalisierung ist unsere heutige Arbeit häufig erschwert. Zwar gibt es neue Arbeitserleichterungen, aber die durch Digitalisierung und Qualitätssysteme verursachte Arbeitsintensivierung und -Verdichtung haben vermehrt zu psychischen Gesundheitsbelastungen geführt.
Beschäftigte dürfen, aber müssen auch zu lebenslangem Lernen bereit sein. Die Flexibilisierung der Arbeitswelt hat positive wie negative Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, auf die Organisation und auf die Gesundheit. In unseren systemischen Beratungsprozessen stärken wir Sie bei der Aufklärung gewünschter und schädlicher Entwicklungen der Arbeitsgestaltung, damit Sie in der Organisation bessere Handlungsoptionen entwickeln.
Die Betriebliche Gesundheitsvorsorge bedarf einer umfassenden Strategie, die unter Mitwirkung der Verantwortlichen aller Ebenen entwickelt und umgesetzt werden sollte. Dazu gehört eine gründliche Bedarfsanalyse im Vorfeld. So können Maßnahmen kombiniert werden, die sowohl auf individueller als auch organisatorischer Ebene hilfreich für die Gesunderhaltung sind. Erst ein solches Zusammenwirken von Verhaltensprävention und Verhältnisprävention ergibt ein tragfähiges Konzept. Die Formulierung von organisationsspezifischen Zielen und deren kontinuierliche Überprüfung sind außerdem Rahmenbedingungen, die vom Arbeitsschutzgesetz verlangt werden. Gerade spezifische Zielformulierungen zur Förderung der psychischen Gesundheit und eine systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen hatte schon das Arbeitsschutzgesetz 1996 herausgestellt. Dabei liegt die zentrale Verantwortung bei der Leitung der Organisation. In die Überwachung sind Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen eingebunden.